Familienlastenausgleich

Familienlastenausgleich
1. Begriff: a) F. i.e.S.: Direkte staatliche Transfers an Familien mit Kindern ( Kindergeld); häufig werden alle übrigen staatlichen Maßnahmen (z.B. Preis- und Tarifvorteile bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Schulgeldfreiheit) zur finanziellen Entlastung von Familien und die spezielle familienfreundliche Gestaltung der Einkommensteuer ( Splitting-Verfahren,  Kinderfreibeträge) miteinbezogen.
- b) F. i.w.S.: familienbezogene Lohn- und betriebliche Sozialleistungen.
- 2. Ziele: Schutz der Institution Familie, Entgelt der gesellschaftlichen Bedeutung der Kinder, einkommensunabhängige Entwicklungschancen für Kinder, bevölkerungspolitische Ziele und im Rahmen der Steuergesetze Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ( Leistungsfähigkeitsprinzip).
- 3. Weiterentwicklung:  Familienleistungsausgleich.

Lexikon der Economics. 2013.

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